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Immobilienbewertung-Stuttgart

Heiß & Pfaff
Sachverständigenkanzlei
für Immobilienbewertung
Stuttgart

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Die Verkehrswertermittlung in Deutschland wird im Wesentlichen durch die in der Wertermittlungsverordnung genannten Verfahren getragen. Allen diesen Verfahren ist gemein, dass sie auf Vergleichswerten beruhen. Während dieser Umstand in der Bezeichnung „Vergleichswertverfahren“ unmittelbar zum Ausdruck kommt, ist das aus den Begriffen „Ertragswertverfahren“ bzw. „Sachwertverfahren“ nicht ablesbar. Erst ein Blick hinter die Kulissen verrät das Prinzip des indirekten Vergleichs: im Ertragswertverfahren sind es primär die Vervielfältiger, beim Sachwertverfahren die Normalherstellungskosten. Beide Ansätze gehen jeweils von aus dem Marktgeschehen abgeleiteten Wertfaktoren aus. Damit folgt die Grundstücksbewertung in Deutschland einem in sich geschlossenen Konzept.

Nach der Wertermittlungsverordnung so genannte normierte Wertermittlungsverfahren


Vergleichswertverfahren

1) Direktes Vergleichswertverfahren
Das Vergleichswertverfahren kommt bei der Verkehrswertermittlung von bebauten Grundstücken in erster Linie nur bei Grundstücken in Betracht, die mit weitgehend typisierten Gebäuden, insbesondere Wohngebäuden, bebaut sind und bei denen sich der Grundstücksmarkt an Vergleichspreisen orientiert. Im Wesentlichen findet das Vergleichswertverfahren bei der Bodenwertermittlung Anwendung. Voraussetzung für die Anwendung des Vergleichswertverfahrens ist in der Regel eine genügende Zahl geeigneter Vergleichsgrundstücke.

2) Indirektes Vergleichswertverfahren
Eine Vergleichbarkeit ist auch gegeben, wenn sie mit Hilfe von Vergleichsfaktoren nach § 12 WertV für bebaute Grundstücke aufgezeigt werden kann.

Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren kommt insbesondere bei Grundstücken in Betracht, bei denen der nachhaltig erzielbare Ertrag für die Werteinschätzung am Markt im Vordergrund steht, z.B. bei Miet- und Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken.
Ein zwischenzeitlich strukturwandelbedingter Zwang zur Mobilität wirkt sich dahingehend aus, dass auch Eigentümer von Einfamilienhausgrundstücken rechnen müssen, arbeitsplatzbedingt an einen anderen Standort umziehen zu müssen. Das bedeutet, dass in solchen Fällen ein erhebliches wirtschaftliches Interesse an der Höhe der erzielbaren Miete besteht, um den Kapitaldienst und/oder die dann selbst zu bezahlende Miete bedienen zu können. Es kann deshalb am Grundstücksmarkt vermehrt festgestellt werden, dass auch bei eigengenutzten Einfamilienhausgrundstücken ertragsorientierte Kaufpreise bezahlt werden.

Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren ist in der Regel bei Grundstücken anzuwenden, bei denen es für die Werteinschätzung am Markt nicht in erster Linie auf den Ertrag ankommt, sondern die Herstellungskosten im gewöhnlichen Geschäftsverkehr wertbestimmend sind. Dies gilt überwiegend bei individuell gestalteten Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken, besonders dann, wenn sie eigengenutzt sind. Das Sachwertverfahren kann auch zur Abstützung der Wertermittlung von Neubauten die als Ertragswertobjekte gelten in Betracht kommen. Weiterhin kann das Sachwertverfahren auch bei älteren instandsetzungsbedürftigen Objekten, die eines hohen Kosteneinsatzes bedürfen, zur Anwendung kommen, wenn das Sachwertverfahren zu einem Restwert führt, um den sich die Aufwendungen für eine  Neubebauung des Grundstücks vermindern.

 

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